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    Angeln im Vinschgau

    Fischen im Vinschgau – Ihr Angelerlebnis in den Gewässern Südtirols

    Angeln in Südtirol – Alle Informationen auf einen Blick

    Das Fliegenfischen im Vinschgau bietet eine einzigartige Möglichkeit, die beeindruckende Natur Südtirols auf besondere Weise zu erleben. Die Gewässer bieten eine breite Palette von Angelmöglichkeiten – vom hochgelegenen Bergsee auf 2.749 Metern Höhe über sprudelnde Gebirgsbäche bis hin zum wichtigsten Fluss Südtirols - der Etsch.

    Für passionierte Angler besteht die Möglichkeit, Tageskarten für viele dieser Gewässer zu erwerben und dort auf Bachforellen, Regenbogenforellen und marmorierte Forellen zu angeln. 

    Hier finden Sie alle relevanten Informationen, die Sie für einen erfolgreichen und verantwortungsvollen Angeltag in den Gewässern des Vinschgau benötigen. Erleben Sie die Faszination des Fischens in einer der schönsten Regionen Südtirols!

    Die folgenden Tageskarten sind bei uns im Geschäft erhältlich:

    Gewässer

    Fischereibeginn & -ende

    Köder

    Preis Tageskarte

    1 A - Reschensee

    1. Juni - 31. Oktober

    Alle vom Landesgesetz erlaubten Köder, mit den hier folgenden Einschränkungen:
    Es dürfen keine Larven der Fleischfliege u. Fischrogen (außer konservierte Lachseier aus dem Köderhandel) verwendet werden.
    Im See sind max. zwei Ruten mit jeweils max. 3 Einzelhaken (=3 Nymphen bei der Hegene) od. max. 2 Drillingen beim Fischen mit Kunstköder beim Spinnfischen (Wobbler usw.) erlaubt.
    Beim Fischen mit Naturköder (Wurm, Made usw.) und Fischteigen darf nur mit einem widerhakenlosem Einzelhaken mit min. 1cm
    Öffnung pro Rute gefischt werden. Beim Fischen mit Schluckködern (Naturköder, Fischteige usw.) muss jeder gefangene Maß-Fisch entnommen werden.

    20 Euro

    Haidersee

    18. April - 31. Oktober

    alle Informationen dazu finden Sie hier

    31 Euro

    Etsch 7A

    Haidersee-Auslauf bis zum Zusammenfluss Rambach 

    1.Mai - 30. September

    - Spinner mit widerhakenlosem Einzelhaken

    - toter od. künstlicher Köderfisch am Bleikopfsystem mit Einzelhaken ohne Widerhaken

    - Fliegenfischen mit max. 2 künstlichen Fliegen

    25 Euro

    Etsch 7 B

    vom Zusammenfluss Rambach bis zur Brücke unterhalb des Klärwerkes in Glurns

    2. Sonntag im Februar - 31. Oktober

    Max. 2 künstliche Fliegen. Vom 1.10. bis 31.10. darf nur mit der Trockenfliege od. Nymphen gefischt werden. Die Beschwerung des Vorfaches ist untersagt.

    Im Oktober sollte nicht gewatet werden um etwaige Laichplätze nicht zu zerstören.

    25 Euro

    Etsch 7 C

    von der Brücke unterhalb des Klärwerkes in Glurns, bis zur Brücke der Staatstraße beim Hotel Post in Spondinig

    2. Sonntag im Februar - 31. Oktober

    - Spinner mit widerhakenlosem Einzelhaken

    - toter od. künstlicher Köderfisch am Bleikopfsystem mit Einzelhaken ohne Widerhaken

    - Fliegenfischen mit max. 2 künstlichen Fliegen.

    Vom 01.10. bis 31.10. darf nur mit der Fliegenrute u. max. zwei künstlichen Fliegen (Trockenfliegen od. Nymphen) gefischt werden. Die Beschwerung des Vorfaches ist untersagt. Im Oktober sollte nicht gewatet werden um etwaige Laichplätze nicht zu zerstören.

    25 Euro

    Rambach 11

    von der Staatsgrenze in Taufers bis Einfluss in die Etsch

    1. April - 30. September

    Alle vom Landesgesetz erlaubten Köder.
    Es darf nur mit Einzelhaken gefischt werden.

    25 Euro

    Suldenbach 12

    vom Ursprung bis zum Einfluß in die Etsch

    1. März - 30. September

    - Spinner mit widerhakenlosem Einzelhaken
    - künstlicher Köderfisch am Bleikopfsystem mit Einzelhaken ohne Widerhaken
    - Fliegenfischen mit max. 2 künstlichen Fliegen.

    nur mit Jahreskarte

    Puni 14 A

    von Ursprung bis Dorf Planail

    1. Mai bis 30. September

    In diesem Abschnitt ist nur das Fliegenfischen, mit max. 2 künstlichen Fliegen ohne Widerhaken erlaubt. Die Verwendung von Jigs (Bleikopfnymphen) und Streamern ist nicht gestattet. Auch Beschwerungen jeglicher Art am Vorfach sind verboten.

    nur mit Jahreskarte

    Puni 14 B

    Von Planail bis zur Straßenbrücke Glurns

    1. Mai bis 30. September

    In diesem Abschnitt ist nur das Fliegenfischen, mit max. 2 künstlichen Fliegen ohne Widerhaken erlaubt. Die Verwendung von Jigs (Bleikopfnymphen) und Streamern ist nicht gestattet. Auch Beschwerungen jeglicher Art am Vorfach sind verboten.

    nur mit Jahreskarte

    Saldurbach 16

    vom Ursprung bis zum Einfluss in die Puni

    1. Mai - 30. September

    Vom Ursprung bis zur Rückhaltesperre vor Schluderns: Spinner mit widerhakenlosem Einzelhaken, künstlicher Köderfisch am Bleikopfsystem mit Einzelhaken ohne Widerhaken, Fliegenfischen mit max. 2 künstlichen Fliegen.
    Von der Rückhaltesperre vor Schluderns bis zum Einlauf in die Puni: Fliegenfischen mit max. 2 künstlichen Fliegen ohne Widerhaken. Die Verwendung von Jigs (Bleikopfnymphen) und Streamern ist nicht gestattet. Auch Beschwerungen jeglicher Art am Vorfach sind verboten.

    nur mit Jahreskarte

    Saldursee 16

    1. Juli bis 30. September

    - Spinner mit Einzelhaken ohne Widerhaken
    - Fliegenfischen mit maximal 2 künstlichen Fliegen ohne Widerhaken

    nur mit Jahreskarte

    Upisee 16

    1. Juli bis 30. September

    - Spinner mit Einzelhaken ohne Widerhaken
    - Fliegenfischen mit maximal 2 künstlichen Fliegen ohne Widerhaken

    nur mit Jahreskarte

    Etsch 18 A
    von der Spondiniger Brücke (Brücke der Staatsstraße beim Hotel Post) bis zur Laaser Brücke ohne Seitengewässer

    2. Sonntag im Februar - 31. Oktober

    - Künstliche Köderfische am Bleikopfsystem mit einem Einzelhaken ohne Widerhaken
    - Spinner mit Einzelhaken ohne Widerhaken
    - Fliegenfischen mit maximal 2 künstlichen Fliegen ohne Widerhaken
    Vom 1.10. bis 31.10. darf nur mit der Trockenfliege oder Nymphen gefischt werden.
    Die Beschwerung des Vorfaches ist untersagt.

    25 Euro

    Etsch 19 A
    von der Dorfbrücke in Laas bis zur Göflaner Brücke

    2. Sonntag im Februar - 31. Oktober

    - Spinner mit Einzelhaken ohne Widerhaken
    - Fliegenfischen mit maximal 2 künstlichen Fliegen ohne Widerhaken
    Von 1.10. bis 31.10. darf nur mit der Trockenfliege oder Nymphen gefischt werden.

    nur mit Jahreskarte

    Etsch 19 B
    von der Göflaner Brücke bis zur Latscher Brücke

    2. Sonntag im Februar - 31. Oktober

    Jede Art von künstlichen Fliegen ohne Widerhaken (max. 2 St.) gefischt mit Fliegenrute, Fliegenrolle und Fliegenschnur.
    Die Verwendung von Jigs (Bleikopfnymphen) und Streamern ist nicht gestattet. Auch Beschwerungen jeglicher Art am Vorfach sind verboten, ab 1. Oktober bis 31. Oktober nur Trocken- oder Nassfliege.

    40 Euro

    Etsch 24 B
    vom Einlauf des E-Werk Alperia Kastelbell bis zur Brücke in Staben

    2. Sonntag im Februar - 15. November

    - Spinner mit widerhakenlosem Einzelhaken
    - Fliegenfischen mit max. 2 künstlichen Fliegen ohne Widerhaken
    Vom 01.10. bis 15.11. darf nur mit der Trockenfliege od. Nymphen gefischt werden. Um etwaige Laichplätze nicht zu zerstören sollte im Oktober/November nicht gewatet werden.

    40 Euro

    Schnalserbach 26 F
    von der Staumauer in Vernagt bis zur Karthauser Brücke

    1. April bis 30. September

    In diesem Abschnitt ist nur das Fliegenfischen, mit max. 2 künstlichen Fliegen ohne Widerhaken erlaubt.
    Die Verwendung von Jigs (Bleikopfnymphen) und Streamern ist nicht gestattet. Auch Beschwerungen jeglicher Art am Vorfach sind verboten.

    30 Euro

    Vernagtsee 28
    vom Einfluss Schnalserbach bis zur Staumauer des Vernagt See auf der orographisch linken Seite

    1. Mai  - 30. September

    Alle vom Landesgesetz erlaubten Köder mit Ausnahme der Fleischfliegenlarve und den Fischrogen (Lachsrogen inbegriffen) und allen gesetzlich geschützten Tierarten.
    Es sind 2 Angelruten mit je 3 Angelhaken erlaubt.

    25 Euro

    Passer 258 
    von der Saltauser Brücke bis zur Variantenbrücke oberhalb der Gilfschlucht

    1. April - 31. Oktober

    In diesem Abschnitt ist nur das Fliegenfischen mit max. 2 künstlichen Fliegen ohne Widerhaken erlaubt. Die Verwendung von Jigs (Bleikopfnymphen) und Streamern ist nicht gestattet. Auch Beschwerungen jeglicher Art am Vorfach sind verboten.
    Vom 01.10. bis 31.10. darf nur mit der Fliegenrute und maximal zwei künstlichen Fliegen (Trockenfliegen oder Nymphen) gefischt und nur die Regenbogenforelle entnommen werden. Im Oktober sollte nicht gewatet werden, um etwaige Laichplätze nicht zu zerstören.

    70 Euro

    Schildhöfe Passeier
    Zone A
    Pfeldererbach
    Brücke Unterstein bis Zeppichl & von Fuxensteg Bergkristall

    bis 30. September

    alle landesgesetzlich erlaubten Köder
    - künstliche und natürliche Fliege
    - Regenwurm, Mehl- sowie Honigmade
    - Prille und Heuschrecken
    Ebenfalls erlaubt sind Blinker (1 Haken) derselben Öffnung sowie Widerhaken.

    30 Euro

    Zone A1
    Fliegenstrecke Pfeldererbach
    Fuxensteg Pfelders - Untersteiner Brücke

    bis 30. September

    Das Fischen ist nur mit einer Fliegenrute und ohne Widerhaken mit bis zu 2 Fliegen (Trockenfliegen, Nassfiegen, Streamer oder Nymphen) erlaubt.

    30 Euro

    Zone C
    Passer (Huli Staumauer bis Schwelle Granstein)

    bis 31. Oktober

    NO KILL (außer Regenbogenforellen: das Fischen ist nur mit einer Fliegenrute ohne
    Widerhaken mit bis zu 2 Fliegen (Trocken-, Nassfliegen, Streamer oder Nymphen) erlaubt.

    60 Euro

     

    Die Vielfalt der Gewässer in Südtirol ist beeindruckend und bietet für jeden Angler, ob Anfänger oder erfahrener Fischer, das passende Revier. Besonders Fliegenfischer finden hier ideale Bedingungen.


    Alle weiteren Informationen zu den Gewässern finden Sie bei den Bewirtschaftern:

    Fischererverein Meran
    Schildhöfe Passeier
    Reschensee
    Haidersee